Betriebsrenten
Hinterbliebenenrentenschutz
Das Bundesarbeitsgericht hat enschieden (Az. 3 AZR 150/18), dass Klauseln in Betriebsrentenverträgen, wonach der Hinterbliebenenschutz entfällt, wenn die Ehe nicht mindestens 10 Jahre bestanden hat, unzulässig sind. Die Richter haben in einer solch langen Mindestehedauer eine unangemessene Benachteiligung des Versorgungsberechtigten gesehen.