Rente richtig berechnet? – Mindestentgeltpunkte
Wer lange wenig verdient hat und erst kürzlich in Rente gegangen ist oder vorhat, in Rente zu gehen, hat oft Anspruch auf eine Erhöhung der Rente. Von der Rentenversicherung sind bis zum 31.12.1991 erworbene Ansprüche – in aller Regel von Amts wegen – auf eine Rente nach Mindestentgeltpunkten aufzuwerten. Hierfür ist Voraussetzung, dass das Einkommen dauerhaft weniger als 75% des Durchschnittseinkommens betragen hat. Das gilt auch für Teilzeitbeschäftigte.
Sind im Rentenbescheid keine Hinweise auf die Aufwertung enthalten und glauben Sie einen Anspruch zu haben, lassen Sie sich beraten.