Aktivrente ab 01.01.2026

Die Aktivrente erlaubt es Menschen ab 01.01.2026, die bereits die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, „freiwillig“  im Ruhestand weiterzuarbeiten. Sie können dabei bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen.

Die Aktivrente gilt nicht für Selbstständige, Land- und Forstwirte, Minijobs sowie Beamtinnen und Beamte. Die Steuerfreiheit wird auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung – überschritten haben.

Der Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro im Monat ist grundsätzlich steuerfrei. Wer mehr als 2.000 Euro hinzuverdient, muss auf den darüber liegenden Betrag Steuern zahlen.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen gezahlt werden.

Nach § 5 Abs. 4 Sozialgesetzbuch VI sind Bezieherinnen und Bezieher einer Vollrente (100%-Rente) wegen Alters nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersrente erreicht wurde, in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich versicherungsfrei. Es sei denn, es wurde gegenüber dem Arbeitgeber eine Erklärung abgegeben, dass auf die Versicherungsfreiheit verzichtet wird.

Bezieherinnen und Bezieher einer Teilrente wegen Alters oder diejenigen, die eine Verzichtserklärung auf Versicherungsfreiheit abgegeben haben, müssen auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten.

(Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) vom 22.12.2025, BGBl I, Nr. 361)

Kategorie: Rente