Aktivrente – Bundesregierung hat Gesetzesentwurf beschlossen – 15.10.2025

Nach dem Gesetzesentwurf zur Aktivrente sollen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Selbstständige und Beamtinnen und Beamte) ab überschreiten des gesetzlichen Rentenalters bis zu 2.000 € im Monat begünstigt werden. Dabei soll die Begünstigung unabhängig davon erfolgen, ob die oder der Steuerpflichtige eine Rente bezieht oder den Rentenbezug ggf. aufschiebt. Die Steuerfreiheit wird auf Personen beschränkt, die die Regelaltersgrenze – Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich Übergangsregelung, überschritten haben. Fehlanreize sollen hierdurch vermieden werden.

Kein Wegfall der Sozialversicherungspflicht: Die Steuerfreiheit soll auch der Stärkung der Sozialkassen dienen. Mit der bestehenden Sozialversicherungspflicht sollen auch die Sozialsysteme von dem Bonus profitieren.

Das Gesetz soll zum 01.01.2026 in Kraft treten.

Kategorie: Rente