Erhöhung der „Mütterrente“ ab 01.01.2027 für Kinder, die vor dem 01.01.1992 geboren wurden
Nach dem Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten wird die Erziehungsleistung in der gesetzlichen Rentenversicherung von Müttern und Vätern, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben, in demselben Umfang wie bei nach 1991 geborenen Kindern anerkannt.
(Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten vom 22.12.2025, BGBl I, Nr. 362)