Grundrente
Der Bundestag hat am 02.07.2020 das Gesetz zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz) beschlossen.
Rentnerinnen und Rentner, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben, sollen für ihre Lebensleistung im Alter eine spürbar höhere Rente bekommen: Bisher niedrige Renten sollen deshalb mit der neuen Grundrente aufgewertet werden.
Die Grundrente ist zum 01.01.2021 eingeführt worden.
Voraussetzung ist, dass mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorliegen.
Zu den 33 Jahren an Grundrentenzeiten zählen folgende Zeiten:
- Pflichtbeiträge aus Berufstätigkeit oder Selbständigkeit,
- Pflichtbeitragszeiten für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen,
- Zeiten der Leistungen bei Krankheit oder Rehabilitation,
- Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege,
- Ersatzzeiten (zum Beispiel Zeiten des Kriegsdienstes, der Kriegsgefangenschaft oder der politischen Haft in der DDR).
Der Zuschlag ist gestaffelt und erreicht bei 35 Jahren Grundrentenzeiten die volle Höhe. Auf die Grundrente wird Einkommen angerechnet.