Keine Anrechnung von Pflegegeld auf die Hinterbliebenenrente
Einkommen wird grundsätzlich auf eine Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet. Wird lediglich das Pflegegeld weitergeleitet, kommt eine Anrechnung bei der Hinterbliebenenrente z.B. Witwenente der/des Pflegenden nicht in Betracht.
Die Pflegebedürftige erhält das Pflegegeld auf Grund ihres Pflegegrads von der Pflegekasse.
Das gilt jedoch nicht, wenn die Pflege berufsmäßig erfolgt.