Neuregelung beim Hinzuverdienst ab 01.01.2023

Mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz sind die Hinzuverdienstmöglichkeiten ab dem 01.01.2023 bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten grundlegend reformiert worden.

Dabei wurden bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Erwerbsminderungsrenten) die Hinzuverdienstgrenzen merklich angehoben.

Bei vorgezogenen Altersrenten ist die Hinzuverdienstgrenze ganz entfallen. Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenze soll der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestaltet werden. 

Kategorie: Rente