Höherer Hinzuverdienst bei Altersrenten in den Jahren 2021 / 2022
Wer eine vorgezogene Altersrente erhält oder beantragt, kann in den Jahren 2021 – 2022 bis zu 46.060 Euro zu seiner Altersrente hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bis zum Jahr 20219 lag die Grenze bei 6.300 Euro und im Jahr 2020 bei 44.590 €. Die neue Hinzuverdienstgrenze gilt sowohl für Altersrentner die neu in Rente gehen als auch für diejenigen, die bereits länger eine vorgezogene Altersrente erhalten. Die Rente wird also nicht gekürzt, wenn Sie weiterarbeiten oder wieder eine Beschäftigung aufnehmen.
Die Neuregelung ist mit dem Sozialschutz-Paket der Bundesregierung vom 27. März 2020 eingeführt und durch das Arbeitsschutzkontollgesetz vom 22.12.2020 sowie dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes verlängert worden.
Die Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen eröffnet mehrere Gestaltungsmöglichkeiten für den Bezug einer vorgezogenen Altersrente. Lassen Sie sich beraten.
Bei Renten wegen Erwerbsminderung ändert sich nichts beim Hinzuverdienst, ebenso nicht bei der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten.