Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner

Nach dem Beschluss der Bundesregierung erhalten auch Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale in Höhe von 300,00 €.

Die Energiepreispauschale wurde grundsätzlich am 07.12.2022 als Einmalzahlung an die Bezieherinnen und Bezieher einer am 01.12.2022 laufenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vom Renten Service der Deutschen Post AG, der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder der Landwirtschaftlichen Alterskasse zur Zahlung angewiesen.

In den Fällen, in denen ein Anspruch auf Rente am 01.12.2022 bestanden hat und die Energiepreispauschale nicht gezahlt wurde, muss diese gesondert beantragt werden. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Bewilligungsbescheid für eine Rente mit einem Beginn vor oder ab dem 01.12.2022 vom Rentenversicherungsträger erst nach dem 07.12.2022 erteilt worden ist.

Der Antrag muss bis zum 30.06.2023 gestellt werden!

Kategorie: Allgemein ·Rente

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